STRUNCK & MEINZER
Bewertung von Immobilien
Über 20 Jahre Gerichtserfahrung
Seit 2004 arbeiten wir für die Gerichte in Nordbaden, Südhessen, Nordbayern und Rheinland-Pfalz.
Vertrauenssache
Zur fundierten Wertermittlung gehören neben einer guten Ausbildung ein hoher Erfahrungsschatz und Marktkenntnis des Gutachters sowie präzise Kenntnisse der Wertermittlungsmodelle.
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Gutachtenerstellung ist Vertrauenssache.

Zur fundierten Wertermittlung gehören neben einer guten Ausbildung ein hoher Erfahrungsschatz und Marktkenntnis des Gutachters sowie präzise Kenntnisse der Wertermittlungsmodelle. Überschlägige Einschätzungen führen genauso wenig zum korrekten Wert einer Immobilie wie standardisierte Einfachstmodelle, die online für wenig Geld angeboten werden. 

Wir arbeiten mit den modernsten Modellen von Sprengnetter und beziehen unsere Daten aus den Veröffentlichungen der zuständigen Gutachterausschüsse sowie aus eigenen Auswertungen.

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Immobilie

Der objektive Wert einer Immobilie errechnet sich nach den Bestimmungen des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Der Marktwert/Verkehrswert ist der geschätzte Betrag, für den eine Immobilie am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber nach angemessenem Vermarktungszeitraum im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.

Gutachten können Ihnen in folgenden Bereichen helfen

Vermögen

Kauf/Verkauf
Kapitalanlage
Renditeanalyse
Vermögensübersicht

Teilung

Erbschaft
Trennung
Enteignung
Streitigkeiten

Steuer

Erbschaftsteuer
Schenkung
Übertragung
Betriebsvermögen
Einlage/Entnahme 

Finanzierung

Banken
Versicherungen
Beleihungen

Die Sachverständigen

Diplom-Wirtschaftsingenieur
Gerichtsgutachter seit 2004

Telefon: 0 62 01 – 84 55 51
cdm@BewertungvonImmobilien.de

Diplom-Betriebswirtin (BA)
Gerichtsgutachterin seit 2010

Telefon: 0 62 01 – 84 55 52
msm@BewertungvonImmobilien.de

Leistungen

Kosten

Unser Honorar berechnen wir nach der Honorar-Richtlinie des LVS-Bayern (Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständigen e.V.)

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