Zur fundierten Wertermittlung gehören neben einer guten Ausbildung ein hoher Erfahrungsschatz und Marktkenntnis des Gutachters sowie präzise Kenntnisse der Wertermittlungsmodelle. Überschlägige Einschätzungen führen genauso wenig zum korrekten Wert einer Immobilie wie standardisierte Einfachstmodelle, die online für wenig Geld angeboten werden.
Wir arbeiten mit den modernsten Modellen von Sprengnetter und beziehen unsere Daten aus den Veröffentlichungen der zuständigen Gutachterausschüsse sowie aus eigenen Auswertungen.
Der objektive Wert einer Immobilie errechnet sich nach den Bestimmungen des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Der Marktwert/Verkehrswert ist der geschätzte Betrag, für den eine Immobilie am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber nach angemessenem Vermarktungszeitraum im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.
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Unser Honorar berechnen wir nach der Honorar-Richtlinie des LVS-Bayern (Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständigen e.V.)
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