STRUNCK & MEINZER
Bewertung von Immobilien

Leistungen

Verkehrswertgutachten 

Bebaute und unbebaute Grundstücke

Grundstücke, Wohnanlagen, Wohnungseigentum, Teileigentum, Gewerbeimmobilien, Freizeitimmobilien, Spezialimmobilien, Industriebauten, landwirtschaftliche Flächen

Der Marktwert/Verkehrswert ist der geschätzte Betrag, für den eine Immobilie am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber nach angemessenem Vermarktungszeitraum im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.

Rechte und Belastungen an Grundstücken

Dienstbarkeiten und Baulasten, Verrentung von Kaufpreisen

Dienstbarkeiten – im Grundbuch eingetragene privatrechtliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten,
z. B. Wegerecht, Leitungsrecht, Wohnungsrecht, Leibgeding (Altenteil), Nießbrauch usw.

Baulast – öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Baubehörde zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen, 
z. B. Abstandsflächenbaulast, Vereinigungsbaulast, Stellplatzbaulast, Erschließungsbaulast

Immobilienverrentung – Kauf oder Verkauf einer Immobilie gegen Zahlung einer Leibrente oder Zeitrente

Wertermittlung in Bodenordnungsverfahren

Umlegung, städtebauliche Sanierung, Enteignung

Umlegung – eigentumsrechtliche Neuordnung, so dass für die bauliche oder sonstige Nutzung nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen

Städtebauliche Sanierung – Maßnahmen im öffentlichen Interesse, um städtebauliche Missstände zu beheben

Enteignung – z. B. aus verkehrstechnischen Gründen, die dem Allgemeinwohl dienen

Bewertungssonderfälle

Erbbaurecht, Dauerwohnrecht, Stockwerkseigentum, Standort- und Renditeanalyse

Erbbaurecht – grundstücksgleiches Recht auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten, üblicherweise gegen Zahlung eines Entgeltes. Es kann wie ein Grundstück veräußert, vererbt und belastet werden.

Dauerwohnrecht (§ 31 Wohnungseigentumsgesetz) – der Begünstigte darf eine bestimmte Wohnung in einem Gebäude bewohnen oder in anderer Weise nutzen

Stockwerkseigentum – im Grundbuch eingetragenes Eigentum an einem Stockwerk in einem Haus aus der Zeit vor Inkrafttreten des BGB, dieses Eigentum ist bestehen geblieben, neues Stockwerkeigentum kann nicht mehr begründet werden

Standort- und Renditeanalyse – Rentabilität von Investitionen in Immobilien, Standortwahl, Vermögenswahl, Entscheidungsgrundlagen für Investitionen und Geldanlagen

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