Erbbaurecht, Dauerwohnrecht, Stockwerkseigentum, Standort- und Renditeanalyse
Erbbaurecht – grundstücksgleiches Recht auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten, üblicherweise gegen Zahlung eines Entgeltes. Es kann wie ein Grundstück veräußert, vererbt und belastet werden.
Dauerwohnrecht (§ 31 Wohnungseigentumsgesetz) – der Begünstigte darf eine bestimmte Wohnung in einem Gebäude bewohnen oder in anderer Weise nutzen
Stockwerkseigentum – im Grundbuch eingetragenes Eigentum an einem Stockwerk in einem Haus aus der Zeit vor Inkrafttreten des BGB, dieses Eigentum ist bestehen geblieben, neues Stockwerkeigentum kann nicht mehr begründet werden
Standort- und Renditeanalyse – Rentabilität von Investitionen in Immobilien, Standortwahl, Vermögenswahl, Entscheidungsgrundlagen für Investitionen und Geldanlagen